Müssen deutsche Richter die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland eigentlich kennen? Die Richter des Landgerichts in Hamburg offensichtlich nicht. Oder müssen wir jetzt unterstellen, dass sie diese kennen, aber trotzdem Urteile fällen, die das Grundgesetz missachten?
Was ist geschehen? Stefan Niggemeier, Medienjournalist und Blogger, hat in seinem Blog einen kritischen Beitrag über Call-in-TV-Sendungen geschrieben. Am 12.8.07 schrieb ein Unbekannter nachts um 3:37 Uhr darunter einen Kommentar, der rechtlich bedenkliches enthielt. Stefan sah den Kommentar am nächsten Morgen um 11.06 Uhr und löschte ihn sofort. Das war der Firma Callactive, die in dem Beitrag nicht wirklich gut weg kam, nicht genug. Sie erwirkte eine Einstweilige Verfügung, und das Hamburger Landgericht entschied, dass Stefan seine Kommentare vorab kontrollieren müsse. Die Anwälte von Callactive meinen, Stefan habe „schon durch die Bereitstellung und das Betreiben des Forums (die kennen nicht mal den Unterschied zwischen einem Forum und einem Blog!)” die Gefahr heraufbeschworen, dass Leser sich „ehrverletzend” äußern. Bereits durch die „Brisanz des Ursprungsartikels” habe er „vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert” und „durch die Anfügung der Rubrik ‚Kommentare’ Dritte geradezu dazu aufgerufen, sich zu äußern”.
Malte vom Spreeblick schreibt dazu:
Wenn jemand eine Wand hochzieht und ein anderer Jemand des nächtens auf dieser Wand ein Hakenkreuz hinterlässt, dann ist es offensichtlich: Der Wanderbauer hat seine Sorgfaltspflichten verletzt. Ganz besonders, wenn er die Wand in einer Farbe errichtet hat, die seit jeher für Kontroversen sorgt, zum Beispiel: Grün. Oder in einer Gegend, in der es schon häufiger zu politischen Graffiti gekommen ist, zum Beispiel: Dortmund.
Das die Herren Anwälte von Callactive das so sehen, mag ja noch angehen, sie werden ja schließlich dafür bezahlt, das so zu sehen. Ein Richter am Landgericht, der das so sieht, ist nach meiner Meinung nicht zu tolerieren. Denn er hat offensichtlich das höchste deutsche Gesetzbuch, das Grundgesetz der Bundesrepublick Deutschland, entweder nie gelesen, oder nicht verstanden, oder den Inhalt wieder vergessen. Wieso ich das meine?
Grundgesetz, Artikel 5, Absatz 1:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Was, wenn nicht Zensur, ist es, wenn ein Blogbetreiber gezwungen wird, die Meinungen seiner Leser schon vor der öffentlichen Äußerung nach Rechtsverstößen zu durchforsten und sie gegebenenfalls zu löschen? Man achte besonders darauf, dass das Gericht hier davon ausgeht, dass dieses durch den Blogbetreiber zu erfolgen hat. Muss man also in Zukunft erst mal Jura studieren, bevor man ein Blog betreiben darf?
Grundgesetz, Artikel 5, Absatz 2:
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Das ist selbstverständlich. Aber kann und muss ein Blogbetreiber rechtssicher beurteilen können, was den „Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ entspricht, und was nicht? Ist es nicht die Aufgabe der Richter, hierüber zu befinden und ist es dem gemeinen Bürger nicht sogar verboten, solches zu tun? Hat das Landgericht Hamburg so viel Arbeit, das es Teile seiner Arbeit an Blogbetreiber outsourcen muss?
Grundgesetz, Artikel 12, Absatz 2:
Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
Wo, liebe Richter am Landgericht Hamburg, steht denn geschrieben, dass man Blogbetreiber dazu verpflichten kann, Eure Arbeit zu tun? Wo ist das Gesetz über die allgemeine, für alle gleiche öffentliche Dienstleistungspflicht zur Zensur von Meinungen in Blog-Kommentaren?
Liebe Richter, wir Blogbetreiber können lesen. Und wir haben die Gesetzesbücher. Und wir lesen sie auch. Und wir werden nicht zulassen, dass ein an Recht und Gesetz gebundener Richter:
Grundgesetz, Artikel 20, Absatz 3:
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
diese Grundrechte frei interpretiert und Rechtsmeinungen erfindet, die nicht mit den Gesetzen diese Landes vereinbar sind. Stefan wird gegen dieses Urteil in Berufung gehen. Hoffen wir mal, dass der Richter der Berufungsinstanz das Grundgesetz besser erinnert. Viel Glück, Stefan.
PS: Falls auch die nächste Instanz so entscheidet, sollte sie nicht vergessen, was im Grundgesetz, Artikel 20, Absatz 4 steht:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
PPS: Ach ja, noch was: Wenn die Herren Richter in Zukunft sowas „im Namen des Volkes“ verkünden, dann sollten sie sich mal vorher vergewissern, ob das, was sie verkünden, auch die Meinung des Volkes wieder gibt:
Grundgesetz, Artikel 20, Absatz 2, Satz 1:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Punkt. Und ohne Wenn und Aber.


Das Gesicht hinter dieser Website gehört Lothar Baier, freischaffender Webdesigner und besorgter Bürger.
4 Kommentare:
Das LG Hamburg kennt in sachen eigenwilliger rechtsauslegung schon länger keine Hemmungen. Ich habe zu diesem Thema vor einiger Zeit eine Abhandlung dazu verfasst – leider wurde sie wenig beachtet: http://www.tiuz.de/...haftung-oder-nicht-haftung-das-ist-hier-die-frage/
Glücklicherweise steht das LG Hamburg relativ alleine da. In München hört sich die Rechtsprechung schon ganz anders an.
Mir hat jemand ein anwaltliches Schreiben zukommen lassen, weil ein fremder einen Kommentar hinterließ und dort seine Webseite nur nannte!
Es war nichts negatives, aber die Google-Ergebnisseite würde geschäftsschädigend wirken, außerdem habe er versucht mit mir Kontakt aufzunehmen, er hat irgendeinem Unternehmen eine Mail geschrieben und sich gewundert, dass ich nicht reagiere – kranke Angelegenheit: Weiteres wegen anwaltlichen Schreibens
Die Rechtsauslegungen finde ich in letzter Zeit ziemlich abenteuerlich, entweder es strotzt nur so von IT-Unkenntnis, oder es wird „mal so und mal so“ geurteilt…
Oh, Link wurde herausgefilter – bei Interesse findet man Schreiben, Mails und sonstige Ausschnitte im Eintrag: http://www.gordosweblog.de/2007/08/20/...anwaltlichen-schreibens/
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